Das Nachfüllen von Scheibenwaschwasser oder das Wechseln von Scheibenwischerblättern wird die Garantie nicht erlöschen lassen, weil Du ja keine Veränderungen am Fahrzeug durchführst.
Das ist sicher kein realistischer Vergleich.
Das Verändern der Geräuschklasse eines Fahrzeugs durch Anbringen bzw. Einbauen von zusätzlichen von Renault nicht genehmigten Einbauteilen erfüllt jedoch aus meiner Sicht mit hoher Wahrscheinlichkkeit die Vorraussetzungen für eine unzulässige Veränderung des Fahrzeugs im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und der Garantiebestimmungen des Herstellers. Die ermittelten Lärmmesswerte des Fahrzeugs ändern sich ja durch diese Maßnahmen.
Ich würde jedenfalls Renault befragen, ob das zulässig ist.