Rein rechtlich gesehen denke ich das auch - ohne weitere AGB. Aber Renault hat natürlich seitenweise AGB dahinter.
Und dort steht: der Vertrag gilt erst, wenn die "Direktion" diesen abgesegnet hat, innerhalb von 5 Tagen. Und darauf berufen sie sich nun, der Mitarbeiter hätte einen Fehler gemacht.
Nun ja, ich prüfe nun sicher weitere Garagen. Auf den "Aufpreis" (selbst falls "korrekt") gehe ich nicht einfach so ein.
Auch vorhin waren schon Fehler drin (bei einem anderen Wagen): In der Offerte km 0, im Vertrag dann plötzlich Jahrgang 2024 und 6500km. Da bin ich dann natürlich vor Unterzeichnung zurückgetreten.