In der EU-Vorschrift steht eindeutig, dass AVAS abschaltbar und einfach wieder einschaltbar sein muss!
Stand 2014.
Mittlerweile aber nicht mehr so vorgesehen.
ZitatUrsprünglich war ein leicht erreichbarer Schalter vorgeschrieben, der die Aktivierung beziehungsweise Deaktivierung ermöglicht. Diese "Pausenfunktion" wurde nun von der UNECE allerdings wieder kassiert und für unzulässig erklärt. Wichtig: Das AVAS muss beim Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiviert sein. Gleichzeitig kann es in der Lautstärke auf die Geschwindigkeit reagieren.
Bzw. entsprechende Änderung dazu hier festgehalten... (2019)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0839