Beiträge von betz56

    Selbstverständlich ist der Akku nie vollständig entleert.

    Wenn Sie einen plugin-Hybriden zunächst rein elektrisch fahren, dann springt bei einem 22 kWh-Akku nach ca. 100 km der Verbrennungsmotor ein.

    Der Verbrennungsmotor mit meist nicht mehr als 75 kW-Leistung übernimmt dann den Vortrieb. Aber der lädt eben nicht, wie bei einem full hybrid, den Akku wieder auf.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man durch Rekuperation oder Bremsenergierückgewinnung den Akku wieder annähernd vollständig wieder aufladen kann.

    Sonst wäre die Renault Empfehlung in der Bedienungsanleitung des Rafale auch unsinnig, den Akku nach ca. 100 km jeweils wieder aufzuladen, wenn er restentleert ist.

    Aus meiner Sicht ist ein plugin hybrid daher die schlechteste Variante aus 2 Welten.

    Daher meine Empfehlung: Entweder ein full hybrid. Die sind etwa so sparsam wie ein Diesel oder aber einen Vollelektrischen.

    Das ist eine gute Entscheidung. Ein plugin hybrid wiegt in der Regel nochmal mehr als ein BEV. Die Wartungskosten mit Ölwechsel sind höher. Die 22 kW-Batterie muss häufiger geladen werden. Mehr Ladezyklen wirken sich auf die Lebensdauer des Akkus aus. Nach 100 km, sobald der Akku leer ist, sorgt nur noch der Verbrennungsmotor mit relativ geringer Leistung und wenig Hubraum für den Vortrieb.

    Fahre den Scenic long range seit März 25 und bin sehr zufrieden.

    Habe vor 2 Stunden nochmals nachgeladen. Da kam bei mir ebenfalls der Fehler wieder. Offensichtlich arbeitet aber Renault daran.

    Es hat sich nichts geändert. Meine Renault App wurde heute ebenfalls aktualisiert. Habe danach an meiner 22 kW-Solaredge Wallbox geladen. Der Ladefortschritt wird auf der App nach wie vor nicht angezeigt. Das ist ein wesentliches Merkmal der App.

    Das Nachfüllen von Scheibenwaschwasser oder das Wechseln von Scheibenwischerblättern wird die Garantie nicht erlöschen lassen, weil Du ja keine Veränderungen am Fahrzeug durchführst.

    Das ist sicher kein realistischer Vergleich.


    Das Verändern der Geräuschklasse eines Fahrzeugs durch Anbringen bzw. Einbauen von zusätzlichen von Renault nicht genehmigten Einbauteilen erfüllt jedoch aus meiner Sicht mit hoher Wahrscheinlichkkeit die Vorraussetzungen für eine unzulässige Veränderung des Fahrzeugs im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und der Garantiebestimmungen des Herstellers. Die ermittelten Lärmmesswerte des Fahrzeugs ändern sich ja durch diese Maßnahmen.

    Ich würde jedenfalls Renault befragen, ob das zulässig ist.