Für den verpflichteten Einbau von 4G/5G-Modulen zur Fahrzeugüberwachung gibt es bereits eindeutige EU-Richtlinien. Und die wird auch Renault einhalten. Das Next Generation NG E-Call mit 4G-Übertragungstechnik wird ab dem 01.01.27 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
Die meisten Hersteller, auch Renault, nutzen diese moderne Übertragungstechnik aber schon seit einigen Jahren. Anders lassen sich die großen Datenvolumina vom Renault Server nicht auf das Kundenfahrzeug übertragen.