Die Werkstatt hat gesagt, dass Renault Reklamationen an Tür-Einstellungen oder Spaltmaßen nur im ersten halben Jahr akzeptiert und korrigiert. Sie haben deshalb auf eigene Rechnung die Türen eingestellt und die beiden kleinen Lackschäden ausgebessert. Das Spaltmaß passt jetzt, und die Lackschäden sieht man nicht mehr. Trotzdem finde ich das etwas seltsam. Gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht auf solche Dinge?
Die gesetzliche Gewährleistung gilt dafür... allerdings hast du die Ansprüche gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller.
Die Garantie des Herstellers hingegen ist freiwillig, da kann Renault also irgendwo in den Garantiebedingungen festlegen, was und bis wann sie etwas übernehmen.